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   BSG, 28.05.1997 - 9 RV 18/96   

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BSG, 28.05.1997 - 9 RV 18/96 (https://dejure.org/1997,3183)
BSG, Entscheidung vom 28.05.1997 - 9 RV 18/96 (https://dejure.org/1997,3183)
BSG, Entscheidung vom 28. Mai 1997 - 9 RV 18/96 (https://dejure.org/1997,3183)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 23.08.1995 - 3 RK 7/95

    Elektronische Lese-Sprechgeräte als Hilfsmittel der Krankenversicherung,

    Auszug aus BSG, 28.05.1997 - 9 RV 18/96
    Das ergibt sich aus dem Urteil des 3. Senats des BSG vom 23. August 1995 (SozR 3-2500 § 33 Nr. 16).
  • BVerfG, 16.06.1959 - 2 BvF 5/56

    Kriegsfolgelasten I

    Auszug aus BSG, 28.05.1997 - 9 RV 18/96
    Für die vom Senat vertretene Auslegung der Ermächtigungsnorm des § 24a Buchst a BVG spricht des weiteren, jedenfalls soweit - wie hier - die Versorgung von Beschädigten wegen Schädigungsfolgen in Rede steht, daß grundsätzlich jeder Beschädigte - auch der gesetzlich krankenversicherte (vgl § 10 Abs. 7 BVG, wo auch für Buchst d nicht auf § 10 Abs. 1 BVG verwiesen wird) - wegen seiner Schädigungsfolgen einen umfassenden Anspruch auf Heilbehandlung (§ 1 Abs. 1, § 10 Abs. 1 BVG) haben soll, der letztlich auf Kosten des Bundes als des endgültigen Trägers der Versorgungslast (vgl dazu Art. 120 Abs. 1 GG; BVerfGE 9, 305, 323 ff; § 1 Abs. 1 Nr. 8 und § 21 Abs. 1 Satz 1 des Ersten Überleitungsgesetzes idF vom 28. April 1955 <BGBl I S 193>) zu erfüllen ist.
  • BSG, 03.11.1993 - 1 RK 42/92

    Krankenversicherung - Kostenübernahme - Schreibtelefon - Gehörlosigkeit -

    Auszug aus BSG, 28.05.1997 - 9 RV 18/96
    Auch soweit der Kläger im Rahmen seines Anspruchs auf Kostenerstattung "in angemessenem Umfang" (§ 18 Abs. 4 Satz 1 BVG) möglicherweise nur die Kosten eines Gerätes in Standardausführung (vgl dazu BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 5) und - bei mehreren Anbietern gleich tauglicher Geräte - nur die Kosten des zum niedrigsten Preis angebotenen Gerätes verlangen könnte, bestehen gegen den Umfang der Verurteilung des Beklagten durch das SG keine Bedenken.
  • BSG, 21.11.1991 - 3 RK 43/89

    Anspruch eines Sehbehinderten auf Versorgung mit einem Bildschirmlesegerät

    Auszug aus BSG, 28.05.1997 - 9 RV 18/96
    Das gilt zunächst insoweit, als die Kosten und der Gebrauchsvorteil des Hilfsmittels in einer begründbaren Relation stehen (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 4).
  • BSG, 09.04.1997 - 9 RV 23/95

    Ausstattung mit Personal Computer im Rahmen der Versorgung mit Hilfsmitteln

    Auszug aus BSG, 28.05.1997 - 9 RV 18/96
    Die genannten Vorschriften (§ 18 Abs. 1 und § 17a Abs. 2 OrthV) sind daher ermächtigungskonform in der Weise auszulegen, daß der vom Verordnungsgeber darin vorausgesetzte gesteigerte Behandlungsbedarf nur insoweit gilt, wie der Verordnungsgeber in der OrthV die Leistung von Hilfsmitteln vorsieht, die nach den Vorschriften der gesetzlichen Krankenversicherung nicht zu leisten wären, etwa weil sie Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens sind (vgl dazu Urteil des Senats vom 9. April 1997 - 9 RV 23/95 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 09.04.1997 - 9 RV 15/95

    Lieferung von Hilfsmitteln iS. der gesetzlichen Krankenversicherung im Rahmen der

    Auszug aus BSG, 28.05.1997 - 9 RV 18/96
    Wie der Senat bereits in seinem - zur Veröffentlichung bestimmten - Urteil vom 9. April 1997 (9 RV 15/95) ausgeführt hat, enthält § 24a Buchst a BVG - jedenfalls seit Inkrafttreten des Gesundheits-Reformgesetzes (GRG) vom 20. Dezember 1988 (BGBl I S 2477) - nur noch die Ermächtigung des Verordnungsgebers zur Ausweitung des bereits durch die Vorschriften der gesetzlichen Krankenversicherung gegebenen Leistungsrahmens.
  • BSG, 27.01.1982 - 9a/9 RV 27/81

    Auslegung des Begriffs Hilfsmittel - schwer beschädigte Hausfrau - Ausgleich für

    Auszug aus BSG, 28.05.1997 - 9 RV 18/96
    Im übrigen hat der Senat bereits in einer früheren Entscheidung zur orthopädischen Versorgung ausgesprochen, daß Hilfsmittel in der Krankenversicherung nach einem engeren Maßstab als in der Kriegsopferversorgung zu gewähren sind (vgl BSG SozR 3614 § 4 Nr. 3 auf S 7 oben; ähnlich BSG SozR 3614 § 1 Nr. 4 = Breithaupt 1982, 792 ff).
  • BSG, 11.11.2004 - B 9 V 3/03 R

    Sachleistung - Kostenerstattung - Maß des Notwendigen - Wirtschaftlichkeitsgebot

    An sich sind die Leistungen nach §§ 10 bis 24a BVG - also auch die Versorgung mit Hilfsmitteln (§ 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8, § 13 BVG) - gemäß § 18 Abs. 1 BVG als Sachleistungen zu erbringen (vgl Senatsurteil vom 28. Mai 1997, SozR 3-3100 § 13 Nr. 2).

    Solche Umstände sind - wie auch im Krankenversicherungsrecht - insbesondere dann anzunehmen, wenn die Behörde eine Sachleistung zu Unrecht abgelehnt hat (vgl Senatsurteile vom 10. Dezember 2003 - B 9 VS 1/01 R -, SozR 4-3100 § 18 Nr. 1 mwN, und - B 9 V 12/02 R -, SGb 2004, 233; SozR 3-3100 § 13 Nr. 2) bzw wenn von vornherein feststand, dass die Sachleistung (zu Unrecht) abgelehnt werden soll (Senatsurteil vom 5. November 1997, SozR 3-3100 § 18 Nr. 4).

    Wenn auch diese gesetzliche Änderung letztendlich eine Reaktion auf die Rechtsprechung des 9. Senats des BSG war, der die Festschreibung einer gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung geringeren Versorgung mit Hilfsmitteln, wie sie sich aus der enumerativen Aufzählung in der damaligen OrthV ergeben konnte, als nicht von der Ermächtigungsgrundlage gedeckt angesehen hatte (vgl BSGE 80, 164 = SozR 3-3100 § 13 Nr. 3; BSG SozR 3-3100 § 13 Nr. 2), so bedeutet die Betonung der Eigenständigkeit der Hilfsmittelversorgung im sozialen Entschädigungsrecht im Hinblick auf das Verhältnis von OrthV zu § 18 Abs. 2 Satz 1 BVG nichts anderes als das Unterstreichen der Leistungsbreite innerhalb des BVG und gegenüber dem SGB V. Insoweit führt auch die Verweisung des LSG auf die Hilfsmittelversorgung - Versorgung mit Rollstühlen - in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht weiter, zumal das SGB V keine dem § 18 Abs. 2 Satz 1 BVG vergleichbare Regelung enthält.

  • BSG, 25.10.2012 - B 9 VJ 5/10 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Zurückverweisung - multiple Sklerose - Kostentragung

    Jedenfalls betreffen die vorliegenden höchstrichterlichen Entscheidungen zu § 11 Abs. 1 S 2 BVG (BSG Urteile vom 8.7.1969 - 9 RV 412/66 - USK 6958; vom 28.5.1997 - 9 RV 18/96 - SozR 3-3100 § 13 Nr. 2; vom 28.6.2000 - B 9 VG 4/99 R - BSGE 86, 253 = SozR 3-3100 § 18 Nr. 5; vom 10.12.2003 - B 9 VS 1/01 R - BSGE 92, 19 = SozR 4-3100 § 18 Nr. 1) nicht die Verordnung von Arzneimitteln.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.10.2008 - L 11 V 34/08

    Kriegsopferversorgung - Orthopädische Versorgung mit Hilfsmittel -

    Unvermeidbare Umstände im Sinne der Vorschrift liegen vor, wenn die zuständige Behörde die Leistung zu Unrecht abgelehnt hat (BSG SozR 3-3100 § 13 Nr. 2).
  • LSG Baden-Württemberg, 06.05.2010 - L 6 VG 5532/09
    Ferner werden unvermeidbare Umstände dann angenommen, wenn die zuständige Behörde die Sachleistung zu Unrecht abgelehnt hat (LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 04.04.2001 - L 4 VG 2/00 - juris Rz. 43; BSG, Urteil vom 28.05.1997 - 9 RV 18/96 - juris Rz. 15).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.10.2000 - L 7 B 3/00

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

    In § 11 Abs. 1 Satz 2 BVG ist die versorgungsrechtliche Grundentscheidung konkretisiert, daß einem Beschädigten die Heilbehandlung als Naturalleistung auf dem standardisierten, kostengünstigen Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung gewährleistet wird (vgl. BSG, Urteil vom 28.06.2000, B 9 VG 4/99 R; Urteil vom 28.07.1997, 9 RV 18/96; Urteil vom 13.07.1988, 9/9 a RV 11/87), falls das BVG keine abweichende Regelung enthält.
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